Skip to content

NEWS UPDATE

Aktuelle Informationen zur Chrom(VI)-Autorisierung

März 2024

Über den Autorisierungsantrag ChromeXtend® von Kaspar Walter wurde von der Europäischen Kommission am 28. Februar 2024 für die weitere Verwendung von Chromtrioxid in der Druck- und Prägeindustrie bis Ende 2032 positiv abgestimmt.

Somit herrscht nun Planungssicherheit für die Gravur- und Prägeindustrie in Europa.

Die Behörden unterstützen den Substitutionsplan hin zu einem sicheren und unbedenklichen Prozess, den Kaspar Walter mit HelioChrome® NEO bereits auf den Markt gebracht hat. Dafür wird der Industrie eine Übergangsfrist bis Ende 2032 eingeräumt und allen Anwendern wird dringend empfohlen, eine zukunftssichere Chrom-Strategie zu entwickeln.

Kaspar Walter erwartet in den nächsten Wochen die „COMMISSION IMPLEMENTING DECISION“ und wird seine Kunden anschließend detailliert informieren.

Für weitere Fragen rund um das Thema Chromtrioxid wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Tschaar: c.tschaar@kwalter.de oder chrome@kwalter.de sowie +49 160 991 69 242.

Januar 2024

Der Autorisierungsantrag von Kaspar Walter ChromeXtend liegt weiterhin bei der Europäischen Kommission zur Abstimmung. Nach aktuellen Informationen erwarten wir diese im ersten Quartal 2024.

Alle Anwender von Chromsäure sind via REACh-IT gebeten worden, bis zum 13.02.2024 Daten im Rahmen der Neubewertung von Chromtrioxid zu liefern und an einem sogenannten „Call for Evidence“ teilzunehmen.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DEN ANWENDER VON CHROMSÄURE?

Für den Anwender sind zunächst keine Tätigkeiten notwendig. Die mit den jährlichen Messungen gewährte Verwendung unter der CTAC-Autorisierung bleibt derzeit bestehen. Wir hoffen, im ersten Quartal 2024 von der Europäischen Kommission die Entscheidung zu ChromeXtend gemäß der Empfehlung der EChA zu erhalten.

Die Europäische Kommission hat die EChA gebeten, Chrom(VI)-Verbindungen neu zu bewerten. Chromtrioxid und Chromsäure sollen vom Anhang XIV (Stoffverbot mit Zulassung) auf Anhang XVII (Stoffbegrenzung) transferiert werden. Deshalb sind alle Anwender aufgefordert, Daten zu liefern, um der EChA eine gute Grundlage zur Neubewertung der Stoffe zu geben.

Als Reaktion auf den „Call for Evidence“ erarbeitet Kaspar Walter derzeit auf fundierter Datenbasis einen Entwurf zur Kommen- tierung. Diese Kommentierung wird dann durch Kaspar Walter, die ERA und einige repräsentative Kunden eingereicht, um die Tiefdruck- und die Prägeindustrie umfassend zu präsentieren.

Jeder Anwender von Chromtrioxid kann darüber hinaus individuell am „Call for Evidence“ teilnehmen. Kaspar Walter unterstützt Sie gerne dabei, bitte treten Sie diesbezüglich mit uns in Kontakt.

Für weitere Fragen rund um das Thema Chromtrioxid wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Tschaar: c.tschaar@kwalter.de oder Chrome@kwalter.de, +49 160 991 69 242.

November 2023

EINREICHUNG DER MESSERGEBNISSE BIS 18.12.2023

K.Walter möchte die Verwender von Chromtrioxid nochmals daran erinnern, dass die Messergebnisse bis zum 18. Dezember 2023 über REACH-IT bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass diese Messergebnisse jährlich vorgelegt werden müssen.

Für weitere Fragen rund um das Thema Chromtrioxid wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Tschaar:
c.tschaar@kwalter.de, +49 160 991 69 242

WAS SOLLTE ICH ALS ANWENDER VON CHROMSÄURE WISSEN?

Am 9. Oktober 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Dokument mit ausführlichen Antworten des CTAC-Antragstellers. Drei wesentliche Punkte daraus sind für die Lieferkette und Anwender von Chromsäure von Bedeutung:

1.) Die am 20. April 2023 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärte CTAC-Autorisierung wird im Lichte des Entscheids neu bewertet. Autorisierungen mit ähnlichen Anwendungen, wie die ChromeXtend von K.Walter, werden zwecks Harmonisierung ebenfalls analysiert.

2.) Die neue EChA-Bewertung zu CTAC wird voraussichtlich über April 2024 hinaus entschieden. Bis ein Jahr nach dem EuGH-Entscheid erfolgt die Datenerhebung wie bisher unter den in der CTAC-Autorisierung genannten Bedingungen. Darüber hinaus tritt der Status „pending“ wieder in Kraft – vergleichbar zu vor dem Entscheid zu CTAC im Jahr 2020.

3.) Die Europäische Kommission hat der EChA das Mandat erteilt, die Stoffe Chromtrioxid und Chromsäure neu zu bewerten. Aufgrund der geringen Bearbeitungsgeschwindigkeit und der hohen Anzahl der Autorisierung zu Cr(VI) soll der Wechsel von Annex XIV (Verbot/ Zulassung) hin zu Annex XVII (Beschränkung) erfolgen. Dies ist keinesfalls eine Zukunft für die Cr(VI)-Verbindungen, da auch unter Annex XVII ein Ausphasen des SVHC-Stoffes im Einklang mit den Autorisierungen erfolgen soll.  Genaue Inhalte zur Beschränkung sind noch nicht bekannt und der Wechsel wird allerfrühestens in drei Jahren erfolgen können.

 

WAS MUSS ICH ALS ANWENDER VON CHROMSÄURE TUN?

1.) Chromsäure darf unter den bekannten Sicherheitsauflagen weiter benutzt werden.

2.) Die Messungen müssen weiterhin auf REACh IT gemeldet werden. Ab 2024 wird ein Wechsel von REACh IT zu IUCLID 6 stattfinden. Kaspar Walter unterstützt seine Kunden beim Umgang mit der neuen Software.

3.) Der Entscheid zur Autorisierung von K.Walter ChromeXtend wird voraussichtlich am 13.-14. Dezember 2023 erfolgen. Die Verzögerung aufgrund des EuGH-Urteils führt dazu, dass wir nicht mit Sicherheit sagen können, wann über ChromeXtend von der Europäischen Kommission entschieden werden wird. Wir rechnen weiterhin mit einer Übergangszeit bis 2032.

Für weitere Fragen rund um das Thema Chromtrioxid wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Tschaar:
c.tschaar@kwalter.de, +49 160 991 69 242

Mai 2023

Anwender können Chromtrioxid zunächst weiter nutzen

Am 20. April 2023 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer Klage des Europäischen Parlamentes gegen die Europäische Kommission statt mit dem Ergebnis, dass die bereits erteilte CTAC-Autorisierung für Chromtrioxid mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt wurde. Dadurch besitzt die aktuelle Lieferkette von Chromtrioxid in Europa derzeit keine Autorisierung.

Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich weiter entschieden, dass die aktuelle Lieferkette und die Nutzung von Chromtrioxid so lange aufrechterhalten werden darf, bis eine neue Entscheidung der Europäischen Kommission getroffen wird. Diese Entscheidung muss laut EUGH innerhalb von einem Jahr, also bis spätestens 20. April 2024, getroffen werden.

Was bedeutet diese Entscheidung für Sie als Nutzer von Chromtrioxid?

  • Sie können Chromtrioxid vorerst weiterhin unter den bekannten Sicherheitsauflagen nutzen.
  • Diese Erlaubnis gilt jedoch längstens bis April 2024 bzw. bis zu einer bis dahin zu treffenden Entscheidung der EU-Kommission.
  • Es gilt nun abzuwarten, wie über die CTAC-Autorisierung neu entschieden wird und wie diese dann regulatorisch oder inhaltlich ausgeführt wird.

Inwieweit ist der ChromeXtend-Autorisierungsantrag von K.Walter betroffen?

Die aktuellen EuGH-Entscheidungen zum allgemeinen CTAC-Antrag betreffen unseren speziellen Antrag nicht unmittelbar. Zwischenzeitlich war die diesbezügliche Entscheidung der EU-Kommission wegen der Vielzahl der zu prüfenden Anträge auf Ende April verschoben worden. Nunmehr erwarten wir eine Aufnahme in die Agenda der betreffenden EU-Ausschüsse und eine Abstimmung darüber Ende Juni 2023.

Um die Dringlichkeit der Abstimmung über unseren Antrag nochmals zum Ausdruck zu bringen, haben wir erneut ein Schreiben an die EU-Kommission gesandt. Es hebt nachdrücklich die Wichtigkeit und Tragweite der ausstehenden Abstimmung für die gesamte europäische Tiefdruck- und Prägeindustrie hervor. Unser ChromeXtend-Autorisierungsantrag wurde bereits im Frühjahr 2021 bei der ECHA eingereicht. Er deckt die Nutzung von Chromtrioxid für horizontale Chromanlagen im Tiefdruck- und Prägebereich ab und soll den Anwendern gemäß der ECHA-Empfehlung für eine Review-Periode bis ca. Ende 2032 Planungs- und Produktionssicherheit geben.

Es wurde seitens der ECHA als sehr positiv gewertet, dass der Antrag alle Kritikpunkte des CTAC- Antrages abarbeitet und einen klaren, zukunftsgerichteten Austauschplan beinhaltet. So hebt die ECHA hervor, dass die Chromtrioxid-Expositionen durch diverse Maßnahmen dank des erarbeiteten „Health and Safety“-Pakets deutlich reduziert werden können. Somit kann der bereits hohe Sicherheitsstandard in den existierenden Verchromungsanlagen nochmals deutlich erhöht werden.

Für weitere Fragen rund um das Thema Chromtrioxid wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Berger (s.berger@kwalter.de, +49 89 785 96 188).

NOVEMBER 2022

Einreichung der Messergebnisse bis 18.12.2022 bei der ECHA

K.Walter möchte die Verwender von Chromtrioxid nochmals daran erinnern, dass die Messergebnisse bis zum 18. Dezember 2022 über REACH-IT bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie, dass diese Messergebnisse jährlich vorgelegt werden müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Berger (s.berger@kwalter.de, +49 89 785 96 188).

Einreichung der Messeergebnisse bis 18.12.2022

APRIL 2022

Ein nächster Meilenstein ist genommen: Anfang März 2022 legte die Europäische Chemikalienagentur ECHA der EU-Kommission eine Ausarbeitung und Abstimmungsempfehlung zum Autorisierungsantrag  ChromeXtend für die europäische Tiefdruck- und Prägeindustrie vor. Die Kommission wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 darüber entscheiden.

Damit auch nach dem 24. September 2024, wenn die derzeitige CTAC-Autorisierung ausläuft, die vorerst unentbehrlichen Chrom(VI)-Elektrolyte weiter verwendet werden können, verfolgt K.Walter intensiv und gemeinsam mit den Anwendern  die strategisch-technologische Initiative „ChromeXtend“.

Wie in den ChromeXtend-News vom Dezember 2021 erläutert, waren die von allen teilnehmenden Kunden gemeldeten Messwerte der Chromtrioxid-Expositionen des Bedienpersonals durchweg niedrig und innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Der Antrag zur Autorisierung wurde im Februar 2021 bei der ECHA eingereicht und bis dato in diversen Verfahren und Dialogen geprüft und bearbeitet. Der Antrag umfasst die Verwendung von Chromtrioxid für den europäischen Tiefdruck- und Prägemarkt.

Die nun offiziell übermittelte Empfehlung ist der letzte Schritt vor einer Abstimmung über den Antrag in der Europäischen Kommission.

Wesentliche Punkte der Empfehlung der ECHA:

  • 12 Jahre „Review Period“ (gültig ab Antragseinreichung d.h. bis 2032)
  • Weitere Verbesserungen der aktuellen Expositionen sollen umgesetzt werden (siehe K.Walter Health and Safety Package)
  • Jährliche Expositionsmessungen weiterhin verpflichtend
  • Autorisierung soll gelten für horizontale Chromanlagen und für die Verwendung von Flüssigchrom

Durch das sehr gute Feedback der beteiligten Organisationen ist K.Walter sehr optimistisch, dass der Antrag auch positiv beschieden wird.

Im Dezember letzten Jahres hatte K.Walter nochmals in einer großangelegten Aktion alle seine Kunden erinnert und im Detail unterstützt, die gesetzlich verpflichtende Meldung bei der ECHA einzureichen und das Hochladen der Messdaten durchzuführen. Das positive Feedback auf diese Unterstützung hat K.Walter bestärkt, diesen Service für seine Kunden weiter anzubieten und auszubauen und somit für alle Belange rund um Chrom bzw. dessen Autorisierungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Bei Fragen zur Umsetzung der aktuellen Chromregularien wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Berger (s.berger@kwalter.de, +49 89 785 96 188).

Dezember 2021

Wichtiger Termin: Messergebnisse müssen bis 18.12.2021 eingereicht werden

Die Umsetzung der CTAC Autorisierung in Europa wurde in den letzten Monaten von K.Walter begleitet und die Anwender vielfältig unterstützt. Die gemessenen Chromtrioxidexpositionen waren durchweg niedrig und weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

K.Walter möchte die Verwender von Chromtrioxid nochmals daran erinnern, dass die Messergebnisse bis zum 18. Dezember über REACH-IT bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden müssen. Zur Unterstützung bietet K.Walter wieder Hilfestellung an, sowohl für das Ausfüllen der ECHA Messtemplates, als auch für den Upload der Daten.

Nachdem K.Walter im Februar 2021 den Autorisierungsantrag bei der ECHA eingereicht hat, wurde der Antrag in der Zwischenzeit bearbeitet und in verschiedenen ECHA Gremien behandelt. Es fand dabei zu verschiedenen Zeitpunkten ein konstruktiver Austausch zwischen K.Walter und der ECHA statt und letzte inhaltliche Fragen konnten von Seiten K.Walters erfolgreich beantwortet werden. Erste Diskussionen zu den Betriebsbedingungen und Maßnahmen zur Risikominimierung zeigten, dass die ECHA die hohen Prozessstandards und Sicherheitsmaßnahmen in der Tiefdruck- und Prägegalvanik für glaubwürdig und ausreichend sieht.

In den folgenden Wochen erwarten wir, dass die ECHA ihr Gutachten über den Antrag fertig stellt und diesen der Europäischen Kommission übermittelt. Dort wird der Antrag ebenfalls noch einmal auf Basis der Empfehlung bewertet und in Folge ein Gesetzestext erstellt. Die Überführung in geltendes Recht erfolgt anschließend per Votum der Mitgliedsstaaten im REACH-Ausschuss der Europäischen Kommission. Durch die Vielzahl an Autorisierungsanträgen, welche der Kommission vorliegen, wird momentan eine finale Entscheidung zum Jahreswechsel 2022/2023 erwartet.

Bei Fragen zur Umsetzung der aktuellen Chromregularien wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Berger (s.berger@kwalter.de, +49 89 785 96 188).

Zeitplan und aktueller Status der CTAC-Autorisierung

Januar 2021

Am 18. Dezember 2020 erfolgte die positive Autorisierungsentscheidung der EU über CTAC. Damit ist der europäischen Tiefdruck- und Prägeindustrie die Verwendung von Chromtrioxid unter der CTAC Autorisierung bis zum 21. September 2024 gestattet.

Die europäischen Verwender von Chromtrioxid müssen nun verschiedene Auflagen erfüllen, wie z.B. die Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und die Durchführung von jährlichen Arbeitsexpositions- und Umweltemissionsmessungen. Um die Kunden bei der Umsetzung zu unterstützen, wurden landesspezifische Webinare durchgeführt und detailliert besprochen, wie die neuen Bestimmungen umgesetzt werden müssen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Falls Sie noch Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regularien benötigen, stehen wir auch weiterhin unseren Kunden und allen Interessierten jederzeit gerne zur Seite. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an unseren Projektverantwortlichen Julian Rotter (j.rotter@kwalter.de).

Um die Verwendung von Chromtrioxid auch über den Zulassungszeitraum von CTAC, und damit über 2024 hinaus sicherzustellen, hat K.Walter im vergangenen Jahr unter Hochdruck am Zulassungsantrag „ChromeXtend“ gearbeitet. Mit diesem spezifisch auf die Tiefdruck- und Prägeindustrie zugeschnittenen Antrag soll das Hartverchromen mittels Chromtrioxid auch über CTAC hinaus langfristig sichergestellt werden.

Die ersten Gespräche mit der ECHA vor Antragseinreichung liefen gut und es gab ein sehr positives Feedback zur umfangreichen Datenerhebung innerhalb der Industrie letzten Jahres. Nun freuen wir uns, mitzuteilen, dass K.Walter den Antrag fertiggestellt und im Februar bei der ECHA eingereicht hat. Mit der Einreichung von „ChromeXtend“ wurde eine Zulassungsdauer von 12 Jahren beantragt. Eine Entscheidung über die Zulassung und deren letztendliche Dauer wird für Anfang bis Mitte 2023 erwartet.

Juni 2020

Die von K.Walter initiierte Zulassungsinitiative ChromeXtend für die Verwendung von Chromtrioxid in der Tiefdruck- und Prägeindustrie wird weiter vorangetrieben. Ein wichtiger Meilenstein wurde nun erreicht:

In den vergangenen Wochen haben wir die im europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Zylinderhersteller um die Teilnahme an einer Umfrage für ChromeXtend gebeten. Es freut uns, mitteilen zu können, dass wir von 80 % der befragten 121 Standorte umfangreiche Angaben erhalten haben. Die Daten werden nun anonymisiert ausgewertet und für das Zulassungsdossier aufbereitet. Durch die vielen Rückmeldungen ist es möglich, die hohen Sicherheitsstandards in der Zylinderfertigung umfassend zu belegen und die möglichen ökonomischen Folgen eines Verbots aufzuzeigen. Wir bedanken uns vielmals bei den Unternehmen für ihre Unterstützung!

Die Einreichung des Zulassungsantrags ist zum Jahresende 2020 geplant. Da wir weiterhin von einer Genehmigung von CTAC bis September 2024 ausgehen, steht somit ein sicherer Zeitraum für die Antragsbewilligung zur Verfügung.

Am 13. Mai wurde der CTAC Antrag erneut im zuständigen REACH Komitee der EU diskutiert, eine finale Entscheidung wurde aber vertagt.

Aktuelle Informationen zum laufenden Stand des Autorisierungsantrages erhalten Sie kontinuierlich weiter über diesen Newsletter sowie unter www.kwalter.de. Bei individuellen Fragen zu diesem Thema steht Ihnen auch jederzeit unser Projektverantwortlicher Dr. Julian Rotter per Email unter j.rotter@kwalter.de zur Verfügung.

April 2020

ChromeXtend Info-Newsletter 03
Aktuelle Informationen zum Thema Chrom(VI)-Autorisierung im E-Mail-Newsletter-Format

Februar 2020

ChromeXtend Info-Newsletter 02
Aktuelle Informationen zum Thema Chrom(VI)-Autorisierung im E-Mail-Newsletter-Format

Oktober 2019

ChromeXtend Info-Newsletter 01
Aktuelle Informationen zum Thema Chrom(VI)-Autorisierung im E-Mail-Newsletter-Format

September 2019

K.Walter launcht mit ChromeXtend einen Autorisierungsantrag bei der Europäischen Kommission, der auf die speziellen Anforderungen der Tiefdruck- und Prägeindustrie zugeschnitten ist. Er soll die weitere Verwendung von Chrom(VI) nach den höchstmöglichen Sicherheitsstandards langfristig über das Jahr 2024 hinaus ermöglichen.

Aktuelle Informationen zum laufenden Stand des Autorisierungsantrages erhalten Sie kontinuierlich über unseren helioscope-Newsletter sowie auf unserer Webseite. Bei individuellen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit per Email unter chrome@kwalter.de zur Verfügung.

Über den von der Europäischen Kommission überarbeiteten Zulassungsantrags muss im Rahmen der nächsten REACh-Komitee Sitzung erneut abgestimmt werden. Die Abstimmung wird entweder in der Sitzung am 19./20. November 2019 oder am 03./04. Februar 2020 erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass die Kommission den CTACSub-Antrag weiterhin unterstützen wird und der Autorisierung der beantragten Anwendungen zugestimmt wird.

Trotz der zeitlichen Verzögerungen im Zulassungsprozess werden nachgeschaltete Anwender weiterhin für den im Rahmen der Zulassungsperiode („review period“) definierten Zeitraum Chromtrioxid verwenden dürfen.

K.Walter wird seine Kunden natürlich weiterhin auf dem Laufenden halten, falls sich für sie im Autorisierungsprozess relevante Änderungen ergeben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an +49/89 78596-0 oder schriftlich an chrome@kwalter.de.

Mai 2019

In Bezug auf die letzte Entscheidung der europäischen Kommission zur Chrom-Autorisierung hat sich folgende Änderung ergeben:

Obwohl das EU-Parlament dem Entwurf zugestimmt hat, wird die Europäische Kommission dennoch eine Überarbeitung vornehmen. Wir erwarten keine großen inhaltlichen  Änderungen des Entwurfs, jedoch wird sich die vorgegebene Zeitleiste nach hinten verschieben. Es ist ebenso davon auszugehen, dass der gesamte Autorisierungszeitraum („review  period“) unverändert bleibt (21.09.2024).

Die nächste Entscheidung wird voraussichtlich im Rahmen des nächsten REACh-Kommitee Meetings Mitte Juni fallen. Der Ausgang dieser Entscheidung ist zwar insgesamt nur abzuschätzen, wir halten Sie dennoch diesbezüglich auf aktuellem Stand und werden alle notwendigen Schritte für Sie dokumentieren. Bis dahin sind wir weiterhin für Rückfragen erreichbar unter +49/89 78596-0 oder unter chrome@kwalter.de.

Februar 2019

Anlässlich der Entscheidung des REACh-Komitees vom 15.02.2019 freuen wir uns, Ihnen folgende Mitteilung zukommen zu lassen:

Die Europäische Kommission hat einer Autorisierung für die Verwendung von Cr(VI) im Bereich der funktionellen Hartverchromung (Anwendungsfall 2, u. A. „Tiefdruck“) für 7 Jahre zugestimmt. Dieser Autorisierungszeitraum beginnt mit dem sogenannten „Sunset-Date“ am 21.09.2017 und ist somit bis zum 21.09.2024 gültig.

Folgender Aktionsplan (Auszug) wurde im Rahmen dieser Entscheidung beschlossen:

01. April 2019
Mitteilung der Genehmigungsentscheidung an Antragsteller (voraussichtlicher Termin)
01. Juli 2019
Mitteilung der Verwendungen an die ECHA nach Art. 66 REACH durch die nachgeschalteten Anwender
01. Oktober 2019
Abschluss der ersten Messkampagnen zur Expositionsmessung durch die nachgeschalteten Anwender
01. April 2020
Mitteilung der Daten aus den Expositionsmessungen sowie der Luft- und Abwasserüberwachung an die ECHA durch die nachgeschalteten Anwender
01. Oktober 2020
Validierung der Expositionsszenarien durch die Inhaber der Genehmigung mit den neuen Daten aus den Expositionsmessungen sowie der Luft- und Abwasserüberwachung, welche diese über die ECHA von den nachgeschalteten Anwendern erhalten haben
September 2017

Die „4 in 1“-Komplettlösung zum Verchromen
Das neue HelioChrome® Rapid EC von K.Walter revolutioniert das Verchromen von Tiefdruckzylindern


Chromtrioxid – vorerst ändert sich für die Anwender nichts
Update zur REACH-Autorisierung von CrO3 durch die EU

Juni 2017

Chromtrioxid – wie geht es weiter?
News und Status zur REACH Autorisierung von CrO3 durch die EU

An den Anfang scrollen