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Informationen zur Chromtrioxid-Autorisierung

In Bezug auf die letzte Entscheidung der europäischen Kommission zur Chrom-Autorisierung hat sich folgende Änderung ergeben:

 

Obwohl das EU-Parlament dem Entwurf zugestimmt hat, wird die Europäische Kommission dennoch eine Überarbeitung vornehmen. Wir erwarten keine großen inhaltlichen  Änderungen des Entwurfs, jedoch wird sich die vorgegebene Zeitleiste nach hinten verschieben. Es ist ebenso davon auszugehen, dass der gesamte Autorisierungszeitraum („review  period“) unverändert bleibt (21.09.2024).

 

Die nächste Entscheidung wird voraussichtlich im Rahmen des nächsten REACh-Kommitee Meetings Mitte Juni fallen. Der Ausgang dieser Entscheidung ist zwar insgesamt nur abzuschätzen, wir halten Sie dennoch diesbezüglich auf aktuellem Stand und werden alle notwendigen Schritte für Sie dokumentieren. Bis dahin sind wir weiterhin für Rückfragen erreichbar unter +49/89 78596-0 oder unter chrome@kwalter.de.

Anlässlich der Entscheidung des REACh-Komitees vom 15.02.2019 freuen wir uns, Ihnen folgende Mitteilung zukommen zu lassen:

 

Die Europäische Kommission hat einer Autorisierung für die Verwendung von Cr(VI) im Bereich der funktionellen Hartverchromung (Anwendungsfall 2, u. A. „Tiefdruck“) für 7 Jahre zugestimmt. Dieser Autorisierungszeitraum beginnt mit dem sogenannten „Sunset-Date“ am 21.09.2017 und ist somit bis zum 21.09.2024 gültig.

 

Folgender Aktionsplan (Auszug) wurde im Rahmen dieser Entscheidung beschlossen:

01. April 2019
Mitteilung der Genehmigungsentscheidung an Antragsteller (voraussichtlicher Termin)
01. Juli 2019
Entwurf und Verteilung von spezifischen Expositionsszenarien (als Anhänge zu den Sicherheitsdatenblättern) für repräsentative Prozesse, Arbeitsabläufe und individuelle Tätigkeiten durch die Inhaber der Genehmigung
01. Juli 2019
Mitteilung der Verwendungen an die ECHA nach Art. 66 REACH durch die nachgeschalteten Anwender
01. Oktober 2019
Abschluss der ersten Messkampagnen zur Expositionsmessung durch die nachgeschalteten Anwender
01. April 2020
Mitteilung der Daten aus den Expositionsmessungen sowie der Luft- und Abwasserüberwachung an die ECHA durch die nachgeschalteten Anwender
01. Oktober 2020
Validierung der Expositionsszenarien durch die Inhaber der Genehmigung mit den neuen Daten aus den Expositionsmessungen sowie der Luft- und Abwasserüberwachung, welche diese über die ECHA von den nachgeschalteten Anwendern erhalten haben

Für Sie als nachgeschaltetem Anwender sind zunächst die drei hervorgehobenen Daten von Relevanz. Wir werden Sie rechtzeitig mit allen Dokumenten und Informationen versorgen, damit alle Fristen termingerecht eingehalten werden können.

Für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an chrome@kwalter.de oder  +49 89 785 96 0.

News und Status zur REACH Autorisierung von CrO3 durch die EU

Die Autorisierung von CrO3 ist zurzeit ein immens wichtiges Thema für die Tiefdruckindustrie. Unter maßgeblicher Mitarbeit von dem Heliograph-Unternehmen K.Walter und auch der ERA (European Rotogravure Association) treiben führende europäische Unternehmen diesen Prozess bei der EU voran. Hier der aktuelle Stand.

 

Zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sich die EU-Kommission nach wie vor intensiv mit der Autorisierung von CrO3 für den Bereich Tiefdruckzylinderherstellung (einige andere Anwendungen für spezielle und individuelle Nutzungen sind bereits erfolgreich verabschiedet). Die nächsten Entscheidungen für den Tiefdruck in der Gruppe Functional Chrome sind für Juni 2017 geplant. Ob bis dahin tatsächlich etwas beschlossen wird, ist allerdings nicht sicher. Wenn nicht, könnte die Autorisierungsentscheidung erst nach Ablauf der Frist zur CrO3-Verwendung (Sunset Date) am 21. September 2017 bekannt gegeben werden.

 

Für alle nachgeschalteten Anwender, die direkt oder indirekt von den sieben Antragstellern und ihren Distributoren wie z. B. K.Walter beliefert werden, würde sich aber zunächst einmal nichts ändern. Sie könnten die Nutzung bis zur endgültigen Entscheidung der EU-Kommission fortsetzen; die weitere Verwendung von CrO3 für K.Walter-Kunden ist damit sichergestellt.

 

Ist die Autorisierung final bewilligt, müssen nachgeschaltete Anwender wie auch K.Walter-Kunden ihre Nutzung von Chromtrioxid der ECHA melden. Das muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt geschehen, an dem die Unternehmen eine CrO3-Lieferung mit neuem Sicherheitsdatenblatt inklusive Autorisierungsnummer erhalten. Dabei muss das Unternehmen unbedingt die Bedingungen einhalten, die Teil des Autorisierungsdokuments sein werden.

 

Um diesbezüglich Handlungssicherheit herzustellen, werden K.Walter und die ERA für alle Anwender im Tiefdruck eine detaillierte Anleitung, die die Vorgänge und einzuhaltenden Vorschriften genauestens beschreibt, erstellen.

Durch die Veröffentlichung vom 18.04.2013 im Amtsblatt L 108 der Europäischen Union  ist Chromtrioxid  (sowie Säuren, die sich daraus bilden und deren Oligomere) neben anderen Chromaten  offiziell in den Anhang  XIV der REACH-Verordnung  (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen worden.

Damit sind die Termine/ Fristen  zum Authorisierungsverfahren festgelegt:

Antragsschluss: 21. März 2016
Ablauftermin: 21. September 2017

Die „Verordnung (EU) Nr. 348/2013 der Kommission (…) zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ finden Sie unter folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:108:0001:0005:DE:PDF

Einen Auszug aus o.g. Verordnung finden Sie hier (PDF).

Am 27. Juni 2012 fand die erste Sitzung des Technischen Komitees (TC) des CTAC Chromtrioxid Authorization Consortium in Brüssel statt.  Im Mittelpunkt stand die formelle Konstituierung des Komitees: Der Vorsitzende des TC,  sein Stellvertreter sowie die Sprecher der jeweiligen “Anwendungs-Gruppe” (Use Group) wurden gewählt. Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines technischen Beratungsunternehmens ist im Gange.
Das nächste Treffen mit ECHA ist für Herbst 2012 vorgesehen.

Am 22. Mai 2012 fand in Brüssel das Kick-off-Meeting des Konsortiums zur REACH-Autorisierung von Chromtrioxid statt. Ins Leben gerufen wurde dieses Konsortium nach der Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Chromtrioxid im Anhang XIV der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregenden Stoff einzustufen. Ziel des Konsortiums ist die Ausarbeitung der nötigen Dokumente für den Zulassungsprozess, um die künftige Verwendbarkeit von Chromtrioxid für industrielle Zwecke sicherzustellen. Dem Konsortium gehören insgesamt etwa 150 Unternehmen an, darunter Hersteller und Importeure, aber auch Anwender von Chromtrioxid wie etwa die Flugzeugindustrie. K.Walter vertritt in diesem Konsortium die Tiefdruckindustrie und wird dabei durch die ERA und ihre Mitarbeiter unterstützt. Das Technische Komitee und die verschiedenen Anwender-Untergruppen, deren Aufgabe die technische Forschung und die Zusammenstellung der nötigen Daten für das Autorisierungsdokument ist, werden anlässlich des bevorstehenden Meetings am 27. Juni mit ihrer Arbeit beginnen. Das Autorisierungs-Dokument wird so rechtzeitig fertiggestellt sein, dass es der Tiefdruckindustrie zur Verfügung steht, wenn die Autorisierung bei der ECHA abgeschlossen sein muss (binnen 36 Monaten nach der Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, also ca. bis Mai 2016).

Die größten Hersteller, Importeure und Anwender von Chromtrioxid haben ein europaweites Konsortium gegründet, mit dem Ziel, die Zulassung für den weiteren Einsatz von Chromtrioxid zu erlangen. K.Walter ist am 8. März 2012 dieser Vereinigung beigetreten und wird hier in enger Absprache mit der ERA die Belange der Tiefdruckindustrie bestmöglich einbringen.

 

 

Dieser Einsatz erscheint vor dem Hintergrund einer Empfehlung der europäischen Chemieagentur (ECHA) vom Dezember 2011 dringend geboten. Denn darin wird für Chromtrioxid eine Autorisierung unter REACH gefordert. Im Tiefdruck wird Chromtrioxid für die Erzeugung von Hartchromschichten für Druckzylinder verwendet. Folgt die EU der Empfehlung, wird Chromtrioxid mit größter Wahrscheinlichkeit Anfang 2013 in den REACH Annex XIV der generell verbotenen Stoffe aufgenommen.

  1. Mit der Aufnahme in Annex XIV ist 39 Monate später, also Mitte 2016, dann ein Vermarktungs- und Einsatzverbot in der EU verbunden.
  2. Dieses Verbot greift nur dann nicht, wenn eine anwenderspezifische Autorisierung und damit Zulassung bei der ECHA beantragt und positiv beschieden wird.
  3. Schaffen es die Betriebe nicht, die Zulassung zu erhalten, dürfen sie Chromtrioxid nicht mehr verwenden. Unabhängig von den ökonomischen Folgen für den Betrieb.
  4. Die Autorisierung muss mindestens an ein Mitglied in der Lieferkette erteilt werden.
  5. Im Augenblick gibt es keinen verfügbaren Industrieprozess, der zu Oberflächen führt, die die Chromoberflächen substituieren können.

Unserer Meinung nach benötigt der Tiefdruck den Chromprozess und die damit zusammenhängenden Produktionsschritte also noch für viele Jahre. Diese Position wurde am 7. März 2012 von Christoph Gschoßmann, Geschäftsführer von K.Walter,  beim gemeinsamen Treffen der technischen Kommissionen der ERA in Düsseldorf dargelegt. Er bat dabei um eine Stellungnahme durch die ERA und ihre Mitglieder. Diese sprachen sich dafür aus, dass K.Walter als eine Art Repräsentant für den Tiefdruck im Konsortium auftreten sollte, in dem alle notwendigen Papiere, Messungen und Dossiers für den Antrag auf Autorisierung bei der ECHA erstellt werden. Durch Abstimmung wurde beschlossen, K.Walter bei der Beschaffung und Erarbeitung der notwendigen Daten für die Dossiers und bei der Ausarbeitung der Vorschläge zu den zukünftigen Luftgrenzwerten zu unterstützen.

Unserer Ansicht nach ist der Verchromungsprozess im Tiefdruck in Bezug auf Umwelt und Arbeitssicherheit weitaus fortschrittlicher und sicherer als in anderen vergleichbaren Industrien. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, die Autorisierung zu erlangen, wenn wir die spezifische Anwendung im Tiefdruck mit der vorhandenen Anlagentechnik im Autorisierungsdossier beschreiben und einarbeiten.

K.Walter wird im Sinne der gesamten Tiefdruckindustrie aktiv am Autorisierungsprozess teilnehmen. Nur so können wir sicherstellen, zu jedem Zeitpunkt die aktuellsten Informationen zu bekommen und die Belange des Tiefdrucks optimal abzudecken.

Wir werden Sie laufend im helioscope Newsletter (www.heliograph-holding.com) und auf www.kwalter.de informieren.

Falls Sie Fragen zu diesem sehr komplexen Thema haben, zögern Sie nicht, unser Expertenteam unter chrome@kwalter.de zu kontaktieren.

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